Hausordnung

Gemeinschaft wird in der Friesgasse groß geschrieben. Damit sie funktionieren kann, ist die Einhaltung gewisser Regeln notwendig.

Gemeinschaft/Umgang miteinander

  • Wir begegnen einander mit Achtung, Höflichkeit und Respekt. Das Grüßen ist der einfachste Ausdruck dieser Haltung, der auch gegenüber Besucher/innen und allen im Haus Beschäftigten erwartet wird.
  • Aggressives Verhalten, Gewaltausübung oder Gewaltandrohung können wir nicht tolerieren. Rassistische, diskriminierende, menschenverachtende oder verletzende Äußerungen bzw. Beschimpfungen haben in unserer Schulgemeinschaft keinen Platz.
  • Wir achten in unserer Kommunikation darauf, dass niemand ausgeschlossen wird.
  • Wir legen Wert auf ein gepflegtes Äußeres und angemessene Kleidung: provozierende Kleidung, Trainingsanzüge außerhalb des Sportunterrichts, Mützen, Kappen, sichtbare Unterwäsche  sind im Schulhaus unerwünscht.

Pflichten der Schülerinnen und Schüler

  • Die Schüler/innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und durch ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht in allen Pflichtgegenständen sowie in den für das Schuljahr gewählten Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die erforderlichen Unterrichtsmittel (auch Sportkleidung) mitzubringen. SchUG §43 (1)
  • Spezielle Regelungen für die Anwesenheit im Fach Bewegung & Sport siehe “Richtlinien Absenzen Bewegung und Sport“.
  • Es ist selbstverständlich, dass alle pünktlich zum Unterricht erscheinen. Zu spät Kommende stören den Unterricht. Verspätetes Eintreffen ist zu begründen. Zuspätkommende werden namentlich vermerkt und müssen im Wiederholungsfall mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
  • Zur Förderung der Unterrichtsarbeit gehören das termingerechte Erbringen der Hausübungen, die Vorbereitung auf die Unterrichtsstunden, die positive Mitarbeit und das Mitnehmen der notwendigen Unterrichtsmittel. Versäumnisse sind den Lehrkräften zu Beginn der Unterrichtsstunde unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
  • Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts sind nicht gestattet. Trinken von Wasser ist erlaubt, solange sich die Lehrkraft nicht beim Unterrichten gestört fühlt.
  • Der Gebrauch von Handys und anderen digitalen Geräten ist in der gesamten Unterstufe untersagt, um den Schülerinnen und Schülern im Klassenraum eine handyfreie Zeit zu ermöglichen. Eine Ausnahme betrifft die „Handypause“, die, ebenfalls für die gesamte Unterstufe, von 11:45 Uhr – 11:55 Uhr abgehalten wird. In der übrigen Zeit sind die digitalen Geräte ausgeschaltet zu verwahren, außer sie werden – nach Aufforderung der Lehrperson – für den Unterricht eingesetzt. Bei unerlaubtem Gebrauch können die Geräte von der Lehrperson eingesammelt und in der Direktion abgegeben werden.
  • Etwaige Schäden in den Klassenräumen müssen umgehend per Schadensmeldung im Sekretariat gemeldet werden. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verschmutzungen werden die Verursacher zu Ersatzleistungen herangezogen.
  • Am Ende jeder Unterrichtsstunde löschen die Klassenordner die Tafel.
  • Alle Schüler/innen einer Klasse sind dafür verantwortlich, dass nach der letzten Unterrichtsstunde alle Sessel auf die Tische gestellt werden und der Klassenraum in Ordnung zurückgelassen wird. Der Lehrer/die Lehrerin überwacht diese Arbeiten und schließt den Raum ab.
  • Das Verlassen des Schulhauses während des Unterrichts und auch in den Pausen ist ohne entsprechende Erlaubnis verboten.
  • Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, hat dies der/die Klassensprecher/in der Administration oder im Sekretariat zu melden.

Mitwirkung der Erziehungsberechtigten:

  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, die Schüler/innen mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers/der Schülerin hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen. SchUG §61 (1)
  • Die Erziehungsberechtigten haben die für die Führung der Amtsschriften der Schule erforderlichen Dokumente vorzulegen und Auskünfte zu geben, sowie erhebliche Änderungen dieser Angaben (auch Telefonnummern!) unverzüglich der Schule mitzuteilen. (SchUG § 61, 2)
  • Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur aus den im Schulunterrichtsgesetz genannten Gründen (Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in seiner Familie…) zulässig. Die Schule ist an dem Tag, an dem ein/e Schüler/in am Unterricht nicht teilnehmen kann, unter Angabe des Grundes von seinem/ihrem Fernbleiben in Kenntnis zu setzen. (Telefonisch im Sekretariat). Beim Wiedererscheinen in der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung  dem Klassenvorstand mit Angabe des Grundes vorzulegen.
  • In bestimmten Fällen (z.B. aus familiären Gründen) ist eine Beurlaubung vom Schulbesuch möglich. In solchen Fällen ist vor dem Fernbleiben rechtzeitig ein schriftliches Ansuchen um Beurlaubung bei einer Dauer von höchstens einem Tag an den Klassenvorstand zu richten, bei einer Dauer von höchstens einer Woche an die Direktion, darüber hinaus an die Bildungsdirektion.
  • Der Haupteingang ins Schulzentrum Friesgasse ist an Schultagen von 06:45 bis 18:30 geöffnet; die Aula ist Aufenthaltsraum für früh ankommende Schüler/innen. Ab 7.30 (Beginn der Aufsicht) dürfen Schüler/innen die Garderobe im Keller aufsuchen; die oberen Stockwerke und die Klassenräume dürfen jedoch erst um 7:45 betreten werden. Die Klassenzimmer werden zu diesem Zeitpunkt aufgesperrt.
  • Schüler/innen der Unterstufe dürfen sich nach Unterrichtsende nicht unbeaufsichtigt im Schulgebäude aufhalten.

Bei groben und/oder trotz Ermahnung wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist die Schule berechtigt, den Schulvertrag unverzüglich zu lösen.

Anhang

AnhangGröße
Microsoft Office document icon schulordnung.doc21.9 KB