Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung

Die folgenden Informationen sind sehr gekürzt und vereinfacht der Website „Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS“ des Bundesministeriums für Bildung und Frauen entnommen und können dort im Detail nachgelesen werden.

Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (SRDP)

Die Reifeprüfung besteht aus einer (mometan optionalen) „Abschließenden Arbeit“, den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und den (3 bzw. 2) mündlichen Prüfungen. Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) im Prüfungsgebiet ABA und/oder in der Klausur zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Abschließende Arbeit“ muss wiederholt werden.

Negativ beurteilte Klausuren können wiederholt werden, die Kompensation durch mündliche Prüfungen (Kompensationsprüfungen; bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.

Voraussetzung zum Maturaantritt ist der positive Abschluss der achten Klasse!

„Abschließende Arbeit“ (ABA) mit Präsentation und Diskussion

Die abschließende Arbeit umfasst die schriftliche Ausarbeitung, die Präsentation und die anschließende Diskussion. Die Arbeit kann forschend, gestalterisch oder künstlerisch angelegt sein. Bei künstlerischen oder gestalterischen Projekten ist neben dem Produkt – etwa einem Video, Podcast oder Kunstwerk – eine schriftliche Dokumentation des Entstehungsprozesses erforderlich. Dabei muss die Eigenleistung der Schülerin oder des Schülers klar erkennbar sein und unterstützende Tätigkeiten Dritter sind im Dokumentationsbericht transparent zu beschreiben.

NÄHERE INFOS: https://www.ahs-aba.at/lehrpersonen/faqs/faqs-zur-vwa

Die Themenfindung und Anmeldung erfolgen in der Regel im ersten Semester der 7. Klasse. Thema und Erwartungshorizont werden einvernehmlich zwischen Schülerin und Betreuerin festgelegt und bis spätestens Ende Jänner bei der Schulleitung eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und erteilt bis Ende April die Genehmigung oder fordert gegebenenfalls Nachbesserungen. Bei einer Ablehnung wird eine Nachfrist zur Einreichung eines neuen Themas gesetzt.

Zur Vorbereitung auf das Schreiben der Arbeit bietet die Schule in der 7. Klasse eine unverbindliche Übung „Einführung in das vorwissenschaftliche Arbeiten“ an. Sie soll den Schülerinnen und Schülern grundlegende wissenschaftliche und methodische Kompetenzen vermitteln.

Die Abgabe der abschließenden Arbeit erfolgt zu Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse, sowohl digital als auch in zwei gedruckten Exemplaren.

Die Präsentation und Diskussion werden von einer Kommission beurteilt, die aus der Schulleitung, dem Klassenvorstand bzw. der Klassenvorständin, der betreuenden Lehrperson und einer vorsitzführenden Person besteht. Die Präsentation soll rund 10 bis 15 Minuten dauern, die gesamte Prüfungsdauer inklusive Diskussion beträgt höchstens 25 Minuten. In diesem Rahmen soll die Schülerin oder der Schüler die eigene Arbeit verständlich und strukturiert darstellen, Fachkompetenz sowie Argumentations- und Diskursfähigkeit unter Beweis stellen und aktiv zur Gesprächsgestaltung beitragen.

Eine positiv beurteilte Abschließende Arbeit bleibt gültig, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss. Wichtig ist außerdem, dass die Nutzung von KI-Tools (z. B. Chatbots) in der Arbeit dokumentiert wird. Sollte der Verdacht bestehen, dass Teile der Arbeit durch KI-Systeme erstellt wurden, kann im Rahmen der Diskussion gezielt dazu befragt werden.

Bis einschließlich Schuljahr 2028/29 ist die Erstellung einer abschließenden Arbeit optional. Schülerinnen und Schüler können stattdessen eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung wählen (siehe oben). Wird das Prüfungsgebiet Abschließende Arbeit negativ beurteilt, muss es gänzlich wiederholt werden: Eine neue Arbeit (neues Thema, neue/r Betreuer/in) muss verfasst werden.

„Klausurarbeiten“

Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.

3 Klausurarbeiten:  Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (standardisiert: E, F): Es kann aber auch eine andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.

4 Klausurarbeiten: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache, weitere (standardisierte oder nicht standardisierte) lebende Fremdsprache oder Latein oder Darstellende Geometrie oder Biologie/Umweltkunde oder Physik.

  •  Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen. Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.

„Mündliche Prüfungen“

Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen.

Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.

Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).

Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB).

Wahlpflichtgegenstände

Alle vierstündigen Wahlpflichtgegenstände sind maturabel.

Der 6-stündige Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen (bei uns: Italienisch).

Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.

Prüfungskomission:

Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in – fachlich versierte/r Beisitzer/in:

Prüfer/in und Beisitzer/in müssen zu einem gemeinsamen Beurteilungsvorschlag kommen (und haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.

Themenbereiche und (kompetenzorientierte) Aufgabenstellungen:

Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln.

Aus diesem Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom Schüler/von der Schülerin zwei gewählt, der/die sich in weiterer Folge für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.

Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollständigen Themenpool.

Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer/von der Prüferin mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.

Dauer einer Prüfung: 10 – 20 Min.