Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung
Die folgenden Informationen sind sehr gekürzt und vereinfacht der Website „Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS“ des Bundesministeriums für Bildung und Frauen entnommen und können dort im Detail nachgelesen werden.
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html
Die Reifeprüfung besteht aus einer verpflichtenden „Vorwissenschaftlichen Arbeit“, den (3 bzw. 4) Klausurarbeiten und den (3 bzw. 2) mündlichen Prüfungen. Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) im Prüfungsgebiet VWA und/oder in der Klausur zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Das negativ beurteilte Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ muss wiederholt werden.
Negativ beurteilte Klausuren können wiederholt werden, die Kompensation durch mündliche Prüfungen (Kompensationsprüfungen; bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.
Voraussetzung zum Maturaantritt ist der positive Abschluss der achten Klasse!
„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) mit Präsentation und Diskussion
Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ umfasst die schriftliche Ausarbeitung, die Präsentation und die Diskussion der Arbeit, die einen Umfang von ca. 40.000 – 60.000 Zeichen hat.
Sehr umfangreiches Material zu allen Fragen bietet die Website: www.ahs-vwa.at.
Darüber hinaus bietet die Schule für die SchülerInnen der 7. Klasse die unverbindliche Übung „Einführung in das vorwissenschaftliche Arbeiten“ im Ausmaß von einer Unterrichtseinheit pro Woche an. Aufgabe und Ziel dieser Übung ist es, die SchülerInnen auf das Schreiben der VWA so gut als möglich vorzubereiten.
In der 8. Klasse findet ein mehrstündiger Workshop „Technik der Präsentation und Rhetorik“ als Vorbereitung auf die Präsentation und Diskussion der VWA statt.
Wichtige Eckpunkte
- „Anmeldung“ und „Themenfindung“ zur VWA erfolgen im 1. Semester der vorletzten Schulstufe (7.Klasse).
- Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen PrüferIn und SchülerIn festgelegt, die Approbation erfolgt durch die Schulbehörde 1. Instanz (ca. Mitte des 2. Semesters der vorletzten Schulstufe).
- Abgabe der VWA (inkl. Begleitprotokoll): Zu Beginn des 2. Semesters der 8.Klasse. (digital und 2 ausgedruckte Exemplare)
Die Schulbehörde 1. Instanz legt den Termin für die Präsentation und Diskussion der VWA fest. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis 15 Minuten. Der/Die Kandidat/in soll dabei seine/ihre Diskursfähigkeit, die initiative Mitgestaltung des Gespräches, seine/ihre Argumentationsfähigkeit, seine Fachkompetenz etc. unter Beweis stellen.
Die Kommission besteht aus dem/der Vorsitzenden (ohne Stimmrecht), der Schulleiterin, dem/der Klassenvorstand/vorständin und dem/der Prüfer/in mit jeweils einer Stimme.
Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission festgelegt.
Eine positiv beurteilte VWA (mit Präsentation/Diskussion) bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss.
„Klausurarbeiten“
Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.
3 Klausurarbeiten: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (standardisiert: E, F): Es kann aber auch eine andere lebende (nicht standardisierte) Fremdsprache gewählt werden.
4 Klausurarbeiten: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache, weitere (standardisierte oder nicht standardisierte) lebende Fremdsprache oder Latein oder Darstellende Geometrie oder Biologie/Umweltkunde oder Physik.
- Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen. Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
„Mündliche Prüfungen“
Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen.
Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.
Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).
Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB).
Wahlpflichtgegenstände
Alle vierstündigen Wahlpflichtgegenstände sind maturabel.
Der 6-stündige Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen (bei uns: Italienisch).
Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.
Prüfungskomission:
Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in – fachlich versierte/r Beisitzer/in:
Prüfer/in und Beisitzer/in müssen zu einem gemeinsamen Beurteilungsvorschlag kommen (und haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.
Themenbereiche und (kompetenzorientierte) Aufgabenstellungen:
Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln.
Aus diesem Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom Schüler/von der Schülerin zwei gewählt, der/die sich in weiterer Folge für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.
Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollständigen Themenpool.
Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer/von der Prüferin mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.